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Ethik braucht Freiheit - Leitartikel


Es geht um Ethik, es geht um Verantwortung. Hans Jonas, der jüdische Philosoph, hat in seinem Hauptwerk "Das Prinzip Verantwortung" diesen Satz gemeißelt: "Was dem Thema einigermaßen gerecht werden soll, muss dem Stahl und nicht der Watte gleichen. Von der Watte guter Gesinnung und untadeliger Absicht, der Bekundung, dass man auf Seiten der Engel steht und gegen die Sünde, gibt es in der ethischen Reflexion unserer Tage genug." Stahl statt Watte, richtiges Handeln statt untadeliger Absichtserklärung - die zeitlose Brisanz verantwortungsethischen Verhaltens scheint wie gemünzt auf die neu entflammte Diskussion um aktive Sterbehilfe.

In dem Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin ist mehr Watte als Stahl zu finden. Einerseits - und dies ist zu begrüßen - wird endlich ein Anlauf unternommen, das gewerbsmäßige Geschäft mit dem Tod unter Strafe zu stellen. Andererseits würde dieses Gesetz gleichzeitig Türen zum Missbrauch öffnen. Straffrei bleiben soll nämlich die Beteiligung von "nicht gewerbsmäßig handelnden Teilnehmern" am Suizid. Gemeint sind nicht nur enge Angehörige und Freunde, sondern auch Ärzte und Pfleger, die ein persönliches Vertrauensverhältnis zum Patienten aufgebaut haben. Dies ist auch juristische Watte. Wer soll denn bestimmen, ob im Einzelfall die geschäftliche Beziehung mehr wiegt als die persönliche? Wie soll verhindert werden, dass Helfer den Aufbau von Vertrauensverhältnissen als Geschäftsmodell für sich entdecken?

Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hat den Gesetzentwurf ein "Stück aus dem Tollhaus" genannt. Im Kern stellt der Entwurf den Versuch dar, einen Graubereich zwischen Leben und Tod allgemeingültig rechtlich zu normieren. Das funktioniert nicht. Ethisches Handeln kann nicht dekretiert werden. Die Entscheidung für Richtig oder Falsch braucht die Freiheit der persönlichen Entscheidung - eben diesen Graubereich, für die extrem wenigen Fälle, in denen man nicht anders helfen kann.
 
Quelle: Presseportal/ots

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